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Carl-Friederichs-Str. 36 · 42853 Remscheid

Tel.: 02191 - 4206 09

Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 8.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr

Fr.: 9.00 - 14.00 Uhr

Persönliche Vorstellung:

Mo. - Do.: 9.00 - 11.00 Uhr


für Arbeitgeber

Arbeitnehmerüberlassung

Sie benötigen engagiertes und qualifiziertes Personal für Ihr Unternehmen? Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Online-Personalanfrage.

Bitte füllen Sie hierfür das nachfolgende Formular komplett aus. Nachdem wir Ihre Angaben ausgewertet haben werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Im Falle einer persönlichen Anfrage erreichen Sie uns uneingeschränkt unter der Telefonnummer: 02191- 42 06 09

Personalleasing

Schnelle Hilfeleistung bei Personalausfällen oder Produktionsspitzen im gewerblichen und kaufmännischen Bereich bilden den Grundgedanken unserer Dienstleistung.
Seit vielen Jahren ist unser Unternehmen erfolgreich für unsere Kunden im Bergischen Land tätig. Interessant wird unser Angebot auch für Unternehmen, die ihren eigenen, festen Mitarbeiterstamm erweitern wollen, ohne die Risiken einer schnellen Vertragsbindung.
Flexibilität, schnelle Verfügbarkeit und die Möglichkeit, eventuelle Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu testen, sind nur einige Schlagworte. Stückkosten lassen sich klarer kalkulieren, denn Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie sonstige, fixe und variable Lohnnebenkosten entfallen.
Sie zahlen nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, zu den mit Ihrem Unternehmen vereinbarten Konditionen.Selbstverständlich können Sie Mitarbeiter schnell und unkompliziert ordern und auch wieder freistellen. Auch könnten Sie den Mitarbeiter/in ohne zusätzliche Kosten für Sie, nach Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist übernehmen.
Wir haben auch für Ihren Bedarf den richtigen Mitarbeiter, das praktikable Konzept zu einem vernünftigen Preis.Sollte für Sie eine Lösung des Personalproblems auf dem Wege des Personalleasing nicht in Frage kommen, können wir Ihnen gerne mit unseren Vermittlungstätigkeiten zur Verfügung stehen.

Personalvermittlung

Sie suchen nach geeignetem Personal für eine direkte Anstellung in Ihrem Unternehmen und möchten die Möglichkeit des Personalleasings nicht nutzen?
Oftmals möchte man bei dem Gedanken an die Stellenausschreibung, die Auswertungen der eingehenden Bewerbungsunterlagen, die endlosen Bewerbungsgespräche, die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen und auch die hiermit verbundenen Kosten außer Acht lassen. All dies wird durch eine Zusammenarbeit mit uns unnötig.
Wenn Sie sich bei der Suche nach dem geeigneten Personal mehr Ruhe gönnen wollen, nehmen wir Ihnen die lästige und Ressourcen-raubende Arbeit gerne ab. In einem Gespräch mit Ihnen erarbeiten wir gemeinsam das Anforderungsprofil Ihres zukünftigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Die Suche nach dem geeigneten Personal übernehmen wir dann für Sie und werten anhand des erarbeiteten Anforderungsprofiles aus, welche Bewerber Ihren Wünschen entsprechen.
Schlussendlich präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Personenkreis, der mit größter Sorgfalt und unter strenger Beachtung Ihren Vorstellungen entspricht.
In den meisten Fällen ist die Vermittlung sowohl für Sie als Unternehmen aber auch für den potentiellen Mitarbeiter vollkommen kostenfrei. Möglich ist dies durch Vorlage eines Vermittlungsgutscheins durch den potentiellen Mitarbeiter. Der Nennbetrag des Vermittlungsgutscheins (gem. § 296 SGB III) wird bei erfolgter Einstellung an den Vermittler ausgezahlt, wodurch unsere Kosten sowie unser Honorar gedeckt sind.
Selbstverständlich akquirieren wir Ihre Mitarbeiter auch ohne einen Vermittlungsgutschein – in diesem Fall vereinbaren wir mit Ihnen ein faires Erfolgshonorar, so dass Sie auch in diesem Fall kein Risiko eingehen.
Und wenn Sie doch vor einer Festanstellung den Bewerber erst einmal testen wollen, bieten wir Ihnen gerne einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag an. Hieran können Sie einen späteren unternehmenseigenen Mitarbeitervertrag anschließen lassen, ohne dass durch diese Übernahme zusätzliche Kosten entstehen würden. Lediglich wird hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist Berücksichtigung finden müssen.

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