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Carl-Friederichs-Str. 36 · 42853 Remscheid

Tel.: 02191 - 4206 09

Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 8.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr

Fr.: 9.00 - 14.00 Uhr

Persönliche Vorstellung:

Mo. - Do.: 9.00 - 11.00 Uhr


für Jobsuchende

Initiativbewerbung

Sie sind volljährig und suchen eine neue Anstellung? Haben Sie genug davon, ständig aufwendige und kostenintensive Bewerbungsmappen anzufertigen ohne Erfolg zu erzielen? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den ersten Schritt zu tun und Ihre Online-Bewerbung abzugeben.
Sie möchten sich erst einmal nur über zu besetzenden Stellen informieren? Auch hier bieten wir Ihnen über unsere Jobbörse einen ständig aktuellen Überblick. Schauen Sie doch mal rein.

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Informationen

Jobbörse – Informationen

Warum können wir mehr erreichen?
Fragen Sie sich warum wir eine Anstellung möglich machen wo Sie sich bereits seit so langer Zeit erfolglos beworben haben? Das ist kein Zufall und auch kein Glück.
Wir stehen ständig in Verbindung zu den Personalverantwortlichen vieler Firmen. Hierdurch und auch durch die bereits erfolgten Einsätze und Vermittlungen haben wir einen ständig sich erneuernden Informationsfluss, welches Personal für die einzelnen Bereiche gesucht wird.
Bei einer möglicherweise bestehenden Eignung auf eine freie Stelle nehmen wir umgehend Kontakt mit dem Personalverantwortlichen auf, überlassen Profile, stellen Bewerber vor und begleiten Sie persönlich am ersten Tag auf dem Weg zu Ihrem neuen Einsatzort.


Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz bilden einen grundlegenden Bestandteil unserer Arbeit, denn unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital. Wir sind daher ständig bemüht, in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz unser möglichstes zu tun und Verbesserungen voranzutreiben. Um dies zu erreichen, führen wir Unterweisungen sowie die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch, erstellen Betriebsanweisungen und stellen die persönliche Schutzkleidung für unsere Mitarbeiter im Pfandsystem zur Verfügung.


Lohn/Gehalt

Wir bieten tarifliche Gehälter – für Helfer wie auch für Facharbeiter, ein menschliches Miteinander und ein angenehmes Arbeitsklima.
Unsere jahrelange Erfahrung in den Bereichen des Personalleasing und der Personalvermittlung macht dies möglich!

Die größten Irrtümer
in der Zeitarbeit

Man muss jeden Tag woanders arbeiten.

Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass die Einsätze bei unseren Kunden überwiegend langfristig sind und bei Eignung in einer Übernahme enden.

Man kann von heute auf morgen gekündigt werden.

Für uns gelten – wie für Sie auch – die tariflichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen.

Zeitarbeit wird schlechter bezahlt.

Die Einstufung der Mitarbeiter erfolgt aufgrund der Qualifikation und des Tarifes. Hierbei sind Facharbeiter höher eingestuft als Helfer, da Sie eine Ausbildung absolviert haben.

Es gibt lange Wartezeiten zwischen den Einsätzen.

Im optimalen Fall entstehen keine Wartezeiten zwischen den Einsätzen. Sollte dies jedoch mal nicht möglich sein, werden die Wartezeiten zwischen den Einsätzen vergütet. Hierfür gibt es ein Gleitzeitkonto.

Eine Übernahme durch den Kunden ist nicht möglich oder kommt aufgrund hoher Ablösesummen sehr selten vor.

Eine Übernahme durch den Kunden ist grundsätzlich immer möglich und erfolgte in unserer langjährigen Tätigkeit immer wieder. Eine Ablösesumme wird von uns nicht in Rechnung gestellt.

Sprechen Sie uns an.

Man hat grundsätzlich weite Fahrstrecken zu den einzelnen Einsätzen und diese sind ohne Führerschein und Auto gar nicht zu erreichen.

Die Einsätze sind überwiegend in Remscheid oder dem näheren Umfeld und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Ferner haben wir einen Fahrdienst.

Ich muss bei den Einsätzen immer suchen wo ich hin muss.

Wir begleiten Sie bei jedem neuen Einsatz zu dem entsprechenden Einsatzort und stellen Sie dort vor. Auch suchen wir für Sie die Busverbindung heraus.

Zeitarbeit ist nur etwas für ungelernte Kräfte.

Es besteht auch immer eine große Anfrage an Fachpersonal. Auch älteren Facharbeitern kann immer wieder eine Chance gegeben werden, da wir über einen großen Kundenstamm verfügen.

Die Firma bei der ich eingesetzt werde ist mein Arbeitgeber.

Wir sind Ihr Arbeitgeber und übernehmen daher alle Rechte und Pflichten. Auch bei Problemen helfen wir gerne.

Vermittlungsgutschein

Wozu ein Vermittlungsgutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder aber auch mehrere private Personalvermittler Ihrer Wahl beauftragen, ohne das für Sie durch eine Vermittlung eigene Kosten anfallen würden.
Der private Personalvermittler schließt mit Ihnen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag. Aus diesem muss insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgehen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung und der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen, wird die Vermittlungsvergütung durch die Agentur für Arbeit direkt an den Personalvermittler ausgezahlt.


Habe ich Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein wird von Ihrer Agentur für Arbeit / ARGE ausgestellt, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, auch bei ruhendem Anspruch und bereits mind. 6 Wochen arbeitslos* gemeldet sind und zudem weder von der Agentur für Arbeit, noch von einem privaten Personalvermittler vermittelt wurden.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzung besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines und dieser muss Ihnen von der Agentur für Arbeit auf Ihren Wunsch ausgestellt werden. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall kein Rechtsanspruch hierauf besteht.

Ist ein Vermittlungsgutschein unbegrenzt gültig?

Grundsätzlich ist ein Vermittlungsgutschein für die Dauer von 3 Monaten gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit eines Vermittlungsgutscheins erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung eines solchen nach wie vor noch erfüllt sind. Vergessen Sie daher bitte nicht, gleich nach Ablauf einen neuen Vermittlungsgutschein zu beantragen.
Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ein Vermittlungsgutschein nicht ungültig wird, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Unsere Tätigkeiten als privater Personaldienstleister basieren auf den Neuregelungen im Sinne des § 296 SGB III. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten unterliegt gem. § 298 SGB III dem Bundesdatenschutzgesetz.


* Maßgebend ist hierbei die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten vor Beantragung des Gutscheins. Die Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an einer Eignungsfeststellung-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen haben.

Downloads

Alles wissenswerte können Sie hier herunterladen:

Urlaubsantrag

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Tätigkeitsnachweis

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Merkblatt Zeitarbeitnehmer

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